Gebrochene Bänder

[33] Gebrochene Bänder, lange eiserne Bänder, die zum Beschlag gebrochener Thüren u. Fensterladen, d.h. solcher, welche aus mehreren Theilen bestehend sich zusammenschlagen lassen, angewendet werden sie reichen über beide Theile einer solchen u. sind in der Mitte, wo sie zusammentreffen, mit einem Charnier versehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 33.
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