[53]Gefieder, 1) die sämmtlichen Federn, in od. an einer Sache, mit denen z.B. Vögel bedeckt u. Federbetten angefüllt sind; 2) die Stahlfedern in einem Schlosse od. Uhrwerke; 3) so v.w. Vögel.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 53.