Gegenöffnung

[57] Gegenöffnung, Einschnitt in eine Fistel od. in eine kanalförmige Schußwunde, an einem zugänglichen, der schon vorhandenen Öffnung entgegengesetzten Orte, um Eiter od. fremde Körper schneller u. leichter, als durch Naturhülfe geschehen würde, zu entfernen.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 57.
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