[89]Geistlicher Vorbehalt, zu Zeiten des DeutschenReichs das Recht, daß ein katholischer Reichsstand, wenn er zur protestantischen Lehre überging, aller Güter u. geistlicher Würden verlustig wurde.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 89.