Geschlinge

[269] Geschlinge, 1) Schlund, Lunge, Leber u. Herz eines geschlachteten Thieres od. Wildes; 2) die zur Verbindung metallner gezogener Röhren aus Kupfer, Zinn od. Blei dienenden gegossenen Ringe aus Messing od. Eisen, die an der Zusammenfügung der einzelnen Röhren mit Schraubenbolzen an einander befestigt werden.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 269.
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