Gestor

[304] Gestor (lat.), Träger; daher G. feudi, Lehnsträger; G. negotiōrum, Geschäftsträger, dem Mandatar entgegengesetzt, indem er ohne bestimmten Auftrag für einen Anderen handelt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 304.
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