Gevatter

[312] Gevatter, Einer, welcher bei der Taufe Pathenstelle vertritt, sowohl in Verhältniß zu den Eltern des Täuflings, als auch zu den Mitpathen (Mitgevattern). Gevatterbrief, schriftliche Einladung zur Übernahme einer Taufzeugenstelle.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 312.
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