Gewähr

[313] Gewähr, 1) (Bergr.), die Handlung, durch welche Einem eine Zeche, Hütte etc. eigenthümlich als Pfand übergeben wird, worüber der Gewährschein od. die G. ausgestellt u. dafür die Gewährgebühren, der Gewährgroschen, bezahlt wird; daher Gewährzeit, die Zeit, für welche eine solche übergeben ist; 2) ein Stück Feld, welches einem Bergbauer zu Lehen gegeben wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 313.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika