Goldgülden

[452] Goldgülden Goldmünze, aus dem Florenus im 14. Jahrh. in den Hansestädten entstanden, nach Gepräge, Gewicht u. Feinheit derselben; später schlugen sie die rheinischen Kurfürsten u. dann fast alle Münzstände Deutschlands. Nach Kaiser Ferdinands Edict von 1559 mußten sie 18 Karat 6 Gr. fein sein, wobei 72 auf die rauhe, 93 auf die seine kölnische Mark gingen, jetzt 2 Thaler; von den Ducaten verdrängt; 2 früher Rechnungsmünze in Holland, besonders im Getreidehandel, – 28 Stüber od. 1 Fl. 40 Cents der jetzigen Währung = 18 gGr.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 452.
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