[517] Gouvernement (fr., spr. Guwern'mang), 1) die von dem Herrscher ertheilte Macht u. Gewalt, in seinem Namen einen Theil des Landes zu regieren; der diese Gewalt vertretende Beamte heißt Gouverneur (spr. Guwernöhr), u. zwar wenn er nur dem Militärwesen einer Provinz vorsteht, Militär-G.; Civil-G. aber, wenn er die Civilbehörden desselben leitet; der Militärgouverneur hat seinen Gouvernementsstab, welcher aus einem Adjutanten, Platzmajor, Auditeur, Arzt etc. besteht; 2) die vor einem Gouverneur regierten Provinzen; so war Frankreich vor der Revolution in 41 G-s eingetheilt u. in Rußland bestehen noch 51 G-s; 3) die Regierung eines Staates.