[668]Macht, 1) so v.w. Kraft; 2) bes. in so fern sich solche durch offen sich darlegende Mittel andeutet; in diesem Sinne Kriegsmacht, Seemacht etc.; 3) jeder unabhängige Staat von größerer Bedeutung.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 668.