Graswirthschaft

[553] Graswirthschaft ist diejenige Bewirthschaftungsart des Ackerlandes, wo ein größerer od. geringerer Theil desselben mit verschiedenartigen Gräsern od. Kräutern zu Mähe- u. Weidefutter angesäet u. entweder mehrere Jahre als Mähe- od. Weideland od. nur kurze Zeit als Weide benutzt wird. Auf bessere Art geschieht die G., wenn unter alle Halmfrüchte Gräser gesäet werden, um nach der Abnutzung der Halmfrüchte bis zum Stürzen der Stoppeln eine gute u. ergiebige Weide zu haben. Die G. ist mit in neuerer Zeit in den Feldbau eingeführt worden; die Aussaat der Grassamen geschieht im Herbst in die Wintersaaten, im zweiten Jahre wird mit Gyps, im dritten mit Compost gedüngt; die Nutzung des Graslandes geschieht durch Mähen u. Trocknen des ersten Wuchses, dann durch Abweiden. Nach 3–4 Jahren wird zu Kartoffeln od. Wintergetreide umgebrochen. Vgl. Hanstein, Die Familie der Gräserin ihrer Bedeutung für den Wiesenbau für Landwirthe u. Cameralisten, Wiesb. 1857.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 553.
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