Grat

[553] Grat, 1) die oberste scharfe Kante einer Sache, so Gratziegel; 2) (Tischler), die scharfe Kante der Einschiebleisten; sie wird mit dem Grathobel gemacht, dessen Eisen an der Seite einen Einschnitt, wie ein halber Schwalbenschwanz, hat; die Fuge zu diesen Einschiebleisten wird mit der seinen Gratsäge gemacht; 3) (Schleifer), so v.w. Draht; 4) (Forstw.), so v.w. Afterschlag, s.u. Abraum; 5) der höchste Rücken eines Berges; 6) die scharfen Ecken, in denen die Wölbungsflächen der Gewölbe zusammenstoßen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 553.
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