Grundlehre

[731] Grundlehre, 1) so v.w. Hauptlehre von Etwas; 2) der Theil der Philosophie, welcher dazu bestimmt ist, die obersten Principien der philosophischen Erkenntniß auszumitteln u. die Philosophie als Wissenschaft zu begründen; nach Andern 3) so v.w. Logik; od. 4) im Gegensatz zu andern Wissenschaften, die ganze Philosophie als Erforscherin der Gründe der Dinge u. als Grundlage der andern Wissenschaften.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 731.
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