Gründlichkeit

[731] Gründlichkeit, der Zusammenhang in Sätzen, daß keiner seines Beweises entrathet u. die Erkenntniß in Hinsicht ihrer innern u. äußern Begründung eine vollendete ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 731.
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