[731]Grundliste (Urliste), bei dem Geschworneninstitut das Hauptverzeichniß aller derjenigen Personen, welche nach der Gerichtsverfassung die Fähigkeit besitzen, das Amt eines Geschwornen zu bekleiden; vgl. Geschwornengericht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 731.