Geschworne

[282] Geschworne, 1) Personen, welche zu einem Geschäft durch einen Eid verpflichtet sind; daher 2) bei Zünften die beeidigten Vorsteher der Zunft; 3) bei dem Geschworengericht die Mitglieder des Collegiums von Bürgern, welche über Schuld od. Nichtschuld des Angeklagten zu urtheilen haben; s.u. Geschworengericht III.; 4) (Berggeschworne),[282] bei dem Bergbau die niederen Beamten eines Bergamtes, welche den Häuern die Arbeit verdingen u. die Aufsicht darüber führen, s.u. Bergwerksverfassung; daher die Ausdrücke: der G. fährt auf dem Steiger, er controlirt ihn; G. nimmt das Gedinge ab, od. G. fährt auf die Gedinge, wenn er nachsieht, ob die Arbeiter ihre verdingte Arbeit verfertigt haben; Geschworenschaft (Geschworenrevier), ein bestimmter Bezirk, in welchem ein Berggeschworner die Aufsicht über die Grubengebäude hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 282-283.
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