Grundpfähle

[731] Grundpfähle (Feldmeßk.), 1–11/2 Fuß lange, 2–3 Zoll starke, senkrecht fest in den Boden geschlagene Pfähle, welche in der nämlichen Höhe wagrecht abgeschnitten werden, die ein angenommener Punkt bei einer vorzunehmenden Terrain-Höhenbestimmung angeben soll. Zur Unterscheidung der G. von einander wird neben jeden ein Beipfahl geschlagen, der etwa 1 Fuß über dem Boden hervorsteht u. auf einer Seitenfläche die Nummer od. sonstige Bezeichung der G. trägt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 731.
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