[731] Grundpfähle (Feldmeßk.), 111/2 Fuß lange, 23 Zoll starke, senkrecht fest in den Boden geschlagene Pfähle, welche in der nämlichen Höhe wagrecht abgeschnitten werden, die ein angenommener Punkt bei einer vorzunehmenden Terrain-Höhenbestimmung angeben soll. Zur Unterscheidung der G. von einander wird neben jeden ein Beipfahl geschlagen, der etwa 1 Fuß über dem Boden hervorsteht u. auf einer Seitenfläche die Nummer od. sonstige Bezeichung der G. trägt.