Gutgewicht

[797] Gutgewicht, Vortheil im Handel, welchen der Großhändler dem Kleinhändler am Gewicht zugesteht, um ihn für das Einwiegen zu entschädigen; bei einigen Waaren beträgt es 1 Proc., bei anderen 1/2 Proc.; bei Manufacturen findet es nicht Statt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 797.
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