[797] Gutgewicht, Vortheil im Handel, welchen der Großhändler dem Kleinhändler am Gewicht zugesteht, um ihn für das Einwiegen zu entschädigen; bei einigen Waaren beträgt es 1 Proc., bei anderen 1/2 Proc.; bei Manufacturen findet es nicht Statt.
Brockhaus-1911: Gutgewicht
Meyers-1905: Gutgewicht