[811] Gyrovăgi (v. lat.), 1) im Abendlande Mönche u. Einsiedler, welche nicht in bestimmten Klöstern u. an bestimmten Orten blieben, sondern von Klause zu Klause, von Zelle zu Zelle, von Kloster zu Kloster pilgerten u. sich eine Zeitlang daselbst aufhielten u. dann ihr Wanderleben fortsetzten; schon seitdem 5. Jahrh. von den Kirchenlehrern u. Kirchenhäuptern getadelt, verlor sich dies Vagantenwesen erst seit dem 8. Jahrh., wo die Benedictische Regel den Sieg davon trug; 2) Kleriker, welche unstet im Lande umherzogen u. lehrten.