Hülfsschreiben

[599] Hülfsschreiben (Requisition, Literae requisitoriales, L. mutui compassus, Requisitiones), Schreiben einer obrigkeitlichen (requirirenden) Behörde an eine andre, ihr nicht vorgesetzte od. untergeordnete (requirirte), worin um Vornahme eines gerichtlichen Actes, Stellung der unter dem requirirten Gericht wohnenden Kläger, Zeugen etc., um Auslieferung eines Inculpaten, Vernehmung von Zeugen u. dgl. gebeten wird. Staatsconventionen, die gegenseitigen Verhältnisse der Gerichte u. die Competenz des requirirenden Gerichts bedingen die Art der Fügung eines H., worauf die erforderliche Nachricht ertheilt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 599.
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