Litĕra

[424] Litĕra (lat.), Buchstabe; so L. salutāris, das A, s.d. 3) a); L. tristis, das C, s.d. 3) a); L. canīna, das R. s.d.; L. scripta manet, Geschriebenes bleibt, ist bleibend. In der Mehrzahl Litĕrae, 1) Schriften; 2) Brief; L. compulsoriāles, Zwangsbrief; L. formatae (L. canonĭcae), von den Bischöfen verschiedenartige, in einer bestimmten Form ausgestellte Briefe, durch welche die Verbindung mit auswärtigen Gemeinden unterhalten wurde. Sie waren entweder: L. commendatitĭae, Empfehlungsschreiben der Reisenden an andere Gemeinden; od. L. communicatorĭae (L. pacifĭcae, L. ecclesiasticae, Friedensbriefe), sie wurden denen gegeben, welche bisher ausgeschlossen, wieder zugelassen zu werden wünschten; L. dimissoriae, Entlassungsbriefe, wurden den Geistlichen ertheilt, welche in eine andere Gemeinde zogen, zum Zeichen, daß dies mit Bewilligung des Bischofs geschehe; L. pacis (Friedensbriefe), von Bischöfen ausgestellte Schreiben, in welchen arme Personen der Unterstützung Wohlhabender empfohlen wurden, od. Geleitsbriefe für Geistliche, welche von einer Diöces zur anderen reisten, worin man sie den entfernteren Gemeinden zur Aufnahme empfahl. L. non erubescunt, ein Brief erröthet nicht, d. h. man schreibt kecker als[424] man spricht; 3) Wissenschaften; 4) so v.w. Literatur.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 424-425.
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