[868] Halbtinten, Mittelfarben, sofern man diese als. Vermittelungen zwischen helleren od. dunkleren Farben u. als Verminderung des Localtons betrachtet. Sie gehören zur Hälfte der Licht-, zur Hälfte der Schattenseite; in ihrem richtigen Gegensatz gegen beide u. den Localton u. ihren seinen Abstufungen liegt der Reiz des Colorits.