Halbtinten

[868] Halbtinten, Mittelfarben, sofern man diese als. Vermittelungen zwischen helleren od. dunkleren Farben u. als Verminderung des Localtons betrachtet. Sie gehören zur Hälfte der Licht-, zur Hälfte der Schattenseite; in ihrem richtigen Gegensatz gegen beide u. den Localton u. ihren seinen Abstufungen liegt der Reiz des Colorits.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 868.
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