[28] Reiz, 1) die Einwirkung auf ein organisches od. geistiges Wesen, durch welche dasselbe zu einer bestimmten Art von Empfindung u. Thätigkeit angeregt wird. Diese Eigenschaft heißt Irritabilität (s.d.) od. Reizbarkeit. Im Gebiete des organischen Lebens unterscheidet man je nach der Ursache, von denen der R. ausgeht, innere od. äußere R-e; unter den letztern mechanische, chemische u. vitale. Man nennt den R. specifisch, wenn er sich auf ein bestimmtes Organ bezieht (z.B. das Auge hat eine specifische Reizbarkeit für Licht u. Farben); außerdem sind die R-e bald gesund, bald krankhaft u. von den mannigfaltigsten Empfindungen der Annehmlichkeit u. Unannehmlichkeit begleitet. Entgegengesetzte R-e heben sich bisweilen unter einander auf; dann heißt der eine deprimirend u. negativ, während an sich jeder R. excitirend u. positiv wirkt. Im Gebiete des geistigen Lebens bezeichnet Reizbarkeit vorzugsweise eine bes. große u. leichte Erregbarkeit zu Affecten. 2) In der Ästhetik ist R. gleichbedeutend mit Anmuth (s.d.).