Hausbrechen

[98] Hausbrechen, eine im älteren deutschen Recht vorkommende Strafe, welche in der Zerstörung der Behausung des Verbrechers bestand.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 98.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: