Hekdasch

[206] Hekdasch (hebr., Heiligthum), 1) Alles dem Heiligthum Geweihte, dessen Genuß od. Benutzung den Laien verboten ist; 2) in manchen jüdischen Gemeinden das Hospital, größtentheils zugleich die Herberge für gemeine Bettler (Orchim). Es steht meist unter einer besondern Brüderschaft (Chebrah Kadischah), welche auch für die Todtenbestattung sorgt u. von freiwilligen Schenkungen (Motanoth) od. regelmäßigen Beiträgen eine eigene Kasse führt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 206.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: