Hendeka

[237] Hendeka (gr.), 1) eilf; 2) (οἱ ἕνδεκα), Eilfmänner, athenische Richter, welche Klage gegen Diebe u. Raufbolde annahmen u. die Überwiesenen bestraften, die Verzeichnisse über confiscirte Güter hielten, die Aufsicht über die Gefängnisse u. deren Insassen führten u. für die Vollziehung der Urtheile (daher auch Nomophylakes genannt) sorgten. Sie wurden aus den 10 Phylen gewählt, aus jeder einer, wozu noch ein Grammateus kam.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 237.
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