[20] Nomophylăkes (gr. Gesetzwächter, Gesetzhüter,[20] griech. Ant.), 1) in den dorischen Staaten, wie Sparta, Lokri, Byzanz, eine Behörde, welche über der Aufrechthaltung der Gesetze wachte u. die einzelnen Bürger zur Beobachtung derselben anzuhalten hatte, s. Lakonika (Ant.) I. B), 2) in Athen eine aus sieben Männern bestehende Behörde, welche theils darauf zu sehen hatte, daß die Obrigkeiten ihr Amt gesetzmäßig verwalteten, theils die der Volksversammlung vorzulegenden Gesetze mit den Proedren prüfen mußte; 3) so v.w. Hendeka. Die Würde u. das Amt der N. hieß Nomophylakĭa, ihr Versammlungsort Nomaphylakeion.