Heusenstamm [1]

[353] Heusenstamm, 1) Patrimonialgericht, welches aus drei Dörfern u. zwei Höfen bestehend, zum Rittercanton Odenwald gehörte u. im 12. Jahrh. Besitz der Herren von Eppenstein war. Diese gaben es im 13. Jahrh. an die Herren von H. in Lehn; 1661 kam es an die Freiherren von Schönborn, u. diese nunmehr gräfliche Familie besitzt es noch, seit 1816 unter großherzoglich hessischer Landeshoheit; 2) Dorf darin, im Kreise Offenbach der großherzoglichen Provinz Starkenburg, Schloß; 1050 Ew.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 353.
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