Holzmarkt

[502] Holzmarkt, 1) die Einrichtung, daß im Holze selbst das geschlagene Brennholz verkauft u. das Bau- od. Nutzholz angewiesen wird; 2) in großen Städten der Platz, wo Brennholz von Privatpersonen zum Verkauf angefahren wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 502.
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