Hufe

[578] Hufe, 1) eingehegtes Stück Ackerland; 2) Acker von dem Betrag, daß er mit 1 Gespann Pferde bearbeitet werden kann u. zur Ernährung einer Familie hinreicht; 3) Feldmaß, an verschiedenen Orten verschieden, so daß es in manchen Gegenden 12, in andern 15 od. 18, in manchen 24, am häufigsten 30 u. in einigen Gegenden auch 42, ja in Böhmen 60 Morgen (Acker od. Jucharde) begreift; sonst unterscheidet man auch, bes. in Pommern, Hakenhufen von 15, Land- u. Dorfhufen von 30, Tripelhufen von 45, Heierhufen von 60 Morgen, auch Ritterhufen u. Stück- (Bauer-) hufen. Im Brandenburgischen hat man große, mittle u. kleine H-n, je nachdem 1 1/2, 1 od. 1/2 Wispel Roggen darauf ausgesäet wird; 4) bes. wo der Steuerfuß nach H-n eingerichtet ist, andere Grundstücke, wie Wiesen, Wälder, Weinberge, Teiche u. Gewässer (Wasserhufen); eben so kommen Schattenhufen als fingirte H-n vor, wonach Einwohner, die keinen Acker haben, ihre Steuern entrichten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 578.
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