[681] Hypographĭa (gr.), Geld, für dessen Wiederbezahlung man sich durch Namensunterschrift unter die Schuldurkunde so verbürgte, daß der Gläubiger sich an die Person des Schuldners halten konnte, also ein Wechsel; od. Hypographĭoi, solche, welche dem Gläubiger mit ihrer Person Bürgschaft leisten.