[825] Illustris (lat.), 1) ansehnlich, vornehm; 2) seit Constantin dem Großen Titel der Senatoren u. Magistrate der vornehmsten Klasse, während die der zweiten Spectabiles, die der dritten Clarissimi hießen; 3) unter den fränkischen Königen selbst königlicher Titel; 4) seit Karl dem Großen Titel der Herzöge u. Grafen u. später vornehmer Geistlicher; den Titel Illustrissĭmus bekamen im Mittelalter meist Grafen.