Imploration
[837] Imploration (lat.), 1) (röm. Recht), Gesuch an ein Gericht, welches keine Klage enthielt; 2) jetzt die Klage, welche im Summarischen Processe (s.d.) verhandelt wird; daher Imploriren, klagend auftreten. Implorant u. Implorat, so v.w. Impetrant u. Impetrat.