[843] Incompatibilität (v. lat.), Unverträglichkeit; die Unzulässigkeit der gleichzeitigen Vereinigung zweier öffentlicher Ämter in Einer Person (vgl. Compatibilität), eine Frage, die im Staatsrecht besonders bei der Annahme des Amtes als Geschworner, Kammermitglied etc. vorkommt u. sehr verschiedenen Entscheidungen unterlegen hat. I. der Pfründen, in der Katholischen Kirche die canonische Unthunlichkeit mehre Pfründen zugleich zu genießen.