[901] Infallibel (v. lat.), untrüglich, unfehlbar; daher Infallibilĭtät, Unfehlbarkeit der Katholischen Kirche bei Aufstellung der Glaubenssätze durch Beistand u. Leitung des Heiligen Geistes. Daß die Lehrentscheidungen, welche von der Gesammtheit der Bischöfe in Verbindung mit dem Papste ausgehen, dem Irrthume nicht unterworfen sind, ist allgemeiner Glaube der Katholiken; ob der Papst in eigener Person unfehlbar sei, darüber herrscht eine Controverse. Die allgemeinste Meinung ist die, daß, wenn der Papst ex cathedra, d.h. in seiner Eigenschaft als Oberhaupt der Kirche eine Lehrentscheidung treffe, dieselbe untrüglich sei, u. führt man dafür an, daß noch nie ein Papst eine irrige Lehre aufgestellt habe.