[905] Infralapsarier, bei den Reformirten in der Lehre von der Prädestination diejenigen, welche den göttlichen Rathschluß der Gnadenwahl abhängig von dem Rathschluß über die Zulassung des Sündenfalls[905] annimmt; Gegensatz: Supralapsarii, s.u. Armimus 2).