[951] Intimation (v. lat.), 1) Bekanntmachung; 2) bekanntmachende Zufertigung; 3) (Lebenabsagen), das vorläufige Bekanntmachen des Todesurtheils da, wo eine öffentliche Bekanntmachung desselben an den Inquisiten, z.B. beim Hochnothpeinlichen Halsgericht, noch üblich ist.