Intimation

[951] Intimation (v. lat.), 1) Bekanntmachung; 2) bekanntmachende Zufertigung; 3) (Lebenabsagen), das vorläufige Bekanntmachen des Todesurtheils da, wo eine öffentliche Bekanntmachung desselben an den Inquisiten, z.B. beim Hochnothpeinlichen Halsgericht, noch üblich ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 951.
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