[60]Irispapier, mit verschiedenfarbigen, etwa einen Zoll breiten parallelen, theils geraden, theils wellenförmigen Streifen bestrichenes Papier, auf welchem die Streifen an ihren Rändern unmerklich mit einander verfließen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 60.