Rändern

[815] Rändern, 1) mit einem Rande versehen od. am Rande verzieren; 2) die Raine u. Wege, welche die Weinberge von einander scheiden, mit der Radehaue behacken, damit sie nicht zu breit werden; 3) so v.w. Ränderiren; 4) die gestochene Kupferplatte mit einem Rande von Wachs umgeben, damit das Scheidewasser aufgegossen werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 815.
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