[69] Irritation (v. lat.), 1) Reizung, vgl. Erethismus; 2) die Aufhebung einer in Folge eines gethanen Gelübdes zu erfüllenden Verbindlichkeit durch den, welchem der Gelobende für seine Person unterworfen ist, od. zu dem er, rücksichtlich des gelobten Gegenstandes, in einem Abhängigkeitsverhältniß steht.