Jagdhaus

[706] Jagdhaus, ein Haus in einem entfernteren Jagdreviere zur Einkehr für Jagdbesitzer u. deren Jäger od. Jagdgäste. Bisweilen ist es auch zu Aufbewahrung des Jagdzeugs bestimmt, wird dann aber meist Zeughaus genannt. Ein großes J. heißt Jagdschloß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 706.
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