[708] Jagdzeug, 1) das zur Jagd nöthige Geräthe, wie Jagdtücher, Garne, Netze, Fangeisen, Fallen, Federlappen. Zangen, Wildkasten, Schirme, Wildtragen, Wildwagen etc. Sie werden in dem Jagdzeughause aufbewahrt u. von einem Jagdzeugmeister (Zeugwärter) beaufsichtigt; zum Gebrauch aber auf Jagdzeugwagen, mit einer Plane bedeckten Leiterwagen, die Stellstangen, Forkeln etc. auf eigenen Stangenwagen, transportirt; 2) bes. die Geräthe, welche zum Einstellen, namentlich des Hochwildes, dienen, wie Blendzeuge (Lappen), Jagdtücher, Jagdgarne. Der eingestellte Raum, welcher mehr od. weniger einem Kreise od. Viereck gleicht, heißt Stallung, die ausgehauenen Wege im Holze, auf denen man das J. stellt (durch- od. umstellt), Stellflügel (Richtwege).