Junta [1]

[188] Junta (span., spr. Chunta, d.i. Vereinigung), 1) berathende Behörde in Spanien u. Portugal, welche zur Erledigung wichtiger politischer Angelegenheiten zusammenberufen werden od. freiwillig zusammentreten. In den neueren spanischen Revolutionen traten dergleichen Versammlungen stets an allen größeren Orten zusammen, um die Leitung sofort in ihre Hand zu nehmen; 2) Reichsrath, vom Könige berufen, od. in dessen Abwesenheit vom Volk eingesetzt, so 1808–13 u. 1843; vgl. Spanien (Gesch.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 188.
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