[377] Portugal, europäisches Königreich, bildet mit dem östlich davon liegenden Spanien die Pyrenäische Halbinsel; liegt zwischen dem Atlantischen Meere u. Spanien u. erstreckt sich in einer Größe von 1771, 375 geogr. QM. (nach Engelhardt 1739, 11 geogr. QM.), 75 Ml. lang u. im Durchschnitt 23 Ml. breit von dem 37° bis zum 42° nördl. Breite. P. ist vorherrschend ein Hochland, die Gebirge u. Flüsse größtentheils die westlichen Fortsetzungen der spanischen. Die Gebirge sind meist nackt u. felsig, erreichen selten die Meeresküste, nie die Grenze des ewigen Schnees. Im Norden stehen die zahlreich verzweigten u. dicht zusammengedrängten südlichen Ausläufer des Cantabrischen Gebirges, unter denen in der Serra de Suazo der Guaviarra 7380 F. hoch ist; südlich davon zwischen Douro u. Mondego folgt die you tiefen u. fruchtbaren Thälern durchschnittene Hochebene von Beira mit 2009 F. hohen, weidenreichen Plateaus. Zwischen dem Mondego u. Zezere erhebt sich als Fortsetzung des Castilischen Scheidegebirges das höchste Gebirge des Landes, die Serra Estrelha, welche, im Malhao de Serra die Höhe von 8000 F. erreichend, durch Beira südwestlich nach Estremadura bis zum Meere fortzieht u. da in der Serra de Cintra u. dem 1600 F. hohen Cap la Roca am steilsten ausläuft. Weiter südlich erstrecken sich die Campos von Alemtejo u. im äußersten Süden auf der Grenze zwischen Alemtejo u. Algarve endlich als Fortsetzung des Andalusischen Scheidegebirges die aus mehren parallel nach Westen laufenden Ketten bestehende Serra de Monchique in einer Höhe von 3600 F. bis zum Meere, welches sie in dem 360 F. hohen Cap St. Vincent, dem südwestlichsten Punkte von Europa, erreicht. Die 108 Ml. lange Küste besteht meist aus flachen Strandgegenden mit wenigen guten Hafenplätzen, welche letztere fast nur die Mündungen der größeren Flüsse darbieten. Ebenen, welche meist Haideflächen (Cambos) sind, befinden sich in Alemtejo, Estremadura u. Beira. Flüsse: Tejo (mit Zezere, Soraya, Canha), Douro, Minho, Guadiana u. die Küstenflüsse Lena, Sado (Sadao), Lima, Cavado, Vouga Segna, Silvas, Mondego u. m. a.; Landseen gibt es außer einigen Bergseen (Lagoa de Paco, Lagoa de Sapellos, Lagoa ronda, Lagoa escura, Lagoa de Pachao) nicht, dagegen viele, aber wenig benutzte Mineralquellen. Das Klima ist durch Seewinde ziemlich gemäßigt, auf dem Gebirg hier u. da rauh mit Schnee, welcher jedoch nicht durchs Jahr liegen bleibt; in den südlichen Theilen ist afrikanisches Klima, u. Erdbeben sind nicht selten. Der Frühling beginnt im Januar, im Juni ist die Ernte, von Ende Juni bis Anfang September erliegt die Vegetation der Sonnenhitze, dann, wieder durch Regen erfrischt, erhebt sie sich noch einmal; Ende November beginnt von Regengüssen u. Stürmen begleitet der Winter, welcher aber nur den nördlichen Gegenden dauernde Kälte bringt. Der Boden ist meist leicht u. durchaus sehr fruchtbar, dagegen bieten die Hochflächen, denen die Bewässerung fehlt, fast nur culturlose Weideflächen dar. Producte: mehre, meist unbenutzte Metalle, Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Blei, einigermaßen werden benutzt Quecksilber, Eisen, Spießglanz, verschiedene edle Steine, Braunkohlen, Meersalz, Quellensalz, Thon u.a.; Südfrüchte, guter Wein (Portwein), Rosinen, Baumöl, Obst in verschiedenen guten Sorten, Getreide, Kartoffeln, Hülfenfrüchte, Pisang, Flachs, Hanf, Sparto, Agave, Sumach, Waid, Färberröthe, Korkeichen, mehre Arten Cypressen, Mastix u. m.; schöne Maulesel, gute Pferde, Rindvieh, Schafe (von spanischer Art), Schweine (ohne Rückenborsten), wilde Schweine, Damhirsche, wilde Ziegen, Hafen, Wölfe, Kaninchen, wildes Geflügel, viel Fische (bes. Thunfische, Sardinhas, Störe, Meeraale, Muränen, Tintenfische, Rochen, Schollen etc., in den Flüssen Aale, Lachse, Neunaugen, Karpfen, Forellen etc.), Bienen, Seidenwürmer u.a.m. Einwohner im Jahr 1857: 3,568,995 zum größten Theil Portugiesen, ein Gemisch von Eingeborenen u. den nach u. nach hier herrschend gewesenen Völkern, als Celten, Römern, Alanen, Gothen, Sueven, Mauren, Juden. Unter den Fremden sind die Engländer, in deren Händen meist der Handel ist, die zahlreichsten; in den dienenden Klassen gibt es auch Kreolen u. Neger. Die Portugiesen[377] reden eine eigene Sprache (s. Portugiesische Sprache), sind eher klein, als groß von Körper, abgehärtet, von der dunkelsten Gesichtsfarbe unter den Europäern, das weibliche Geschlecht mit viel Anmuth, mit schöner schmaler Hand, kleinen Füßen, Anflug von Schnurrbart; sie haben viel Großartiges in ihrem Charakter, sind ausdauernd, kräftig im Unglück, freiheitsliebend, stolz auf ihr Vaterland, rachsüchtig, Nationalfeinde der Spanier, unternehmend, mäßig, nüchtern, höflich, selbst gegen den Fremden, welchen sie doch hassen, sinnlich, eitel, eifersüchtig, unreinlich, flatterhaft, bigott, abergläubisch, an dem Alten hängend. Die Nationaltracht ist bei kurzen Beinkleidern u. Wams ein kurzer Mantel u. übergelegter Hemdekragen; doch ist die Nationaltracht seit einiger Zeit der englischen gewichen. Frauen tragen Tuchmäntel mit Sammtkragen, ein Mousselintuch um den Kopf, Fächer u. gelbe Atlasschuhe; in der Kirche lange, schwarzseidene Kleider mit großem, durchsichtigem Schleier von dunkler Farbe. Sonst lieben sie bes. grelle Farben u. auffallende Moden; auch tragen sie falsche Haare. Die Wohnungen sind schmutzig u. unbequem; Kost einfach, bestehend gewöhnlich aus Fleisch u. Fischen, Feigen, Bohnen, Kastanien, Baumfrüchten, reichlich Butter u. Öl; Arme essen Brod u. Sardellen u. trinken Wein, welchem die Vornehmen kühles Wasser u. Gefrornes vorziehen. Der Portugiese schnupft viel Tabak. Die verschiedenen Stände sind gegen einander abstoßend. Aus Eitelkeit strebt man nach Orden, legt sich mehre Namen (außer dem Familiennamen noch den der Gattin u. des Geburtsortes) bei u. hält eine ungeheure Menge Diener, welche gewöhnlich aus dem sehr armen Bürgerstande gewählt werden. Die Frauen werden von den eifersüchtigen Männern in den Häusern verschlossen, u. selten sieht man sie öffentlich u. allein auf Promenaden. Wenig geneigt zum geselligen Leben sind sie desto geneigter zu Liebeshändeln. Heirathen werden selten nach Neigung geschlossen. Die Erziehung der Kinder wird gänzlich vernachlässigt. Der gesellige Ton ist steif u. kalt; die Portugiesen spielen leidenschaftlich Karten- u. Würfelspiele, machen gern Wasserpartien, u. Stiergefechte sind ihnen die reizendsten Volksbelustigungen. Außerdem lieben sie Musik, Tanz u. Schauspiel; der Nationaltanz ist die Fossa, auch die spanische Sequadella ist üblich; beide Tänze werden mit Castagnettengeklapper begleitet. Das Nationalinstrument ist die Guitarre, zu welcher sie Liebeslieder (Modinhas) singen. Die früher über das ganze Land ausgebreiteten portugiesischen Juden, mit eigenem Dialekt, wurden im 16. Jahrh. vertrieben, sind zwar seit 1920 bezüglich des Rechts freien Aufenthalts u. freier Religionsübung gesetzlich wieder anerkannt, betragen aber an Zahl kaum 3000. Die Katholische Religion ist die herrschende, daneben wird aber jedes Glaubensbekenntniß geduldet. Die Einwohner theilen sich in Abel, Clerus, Bürger u. Bauern, welche sich streng von einander scheiden. Die beiden Hauptconcentrationspunkte der Bevölkerung sind Lissabon u. Porto, letztere die bedeutendste Handelsstadt des Landes.
Verfassung. Die constitutionelle Monarchie ist seit den 11. Febr. 1842 auf die von Dom Pedro octroyirte, im Jahre 1852 von den Cortes revidirte Carta de Ley vom 19. April 1826 zurückgeführt, der zufolge es vier politische Gewalten, die legislative; executive, judiciale u. moderative, gibt, welche letzte vom König ausgeht. Die Repräsentanten der Nation sind der König u. die Cortes. Außerdem gelten als Staatsgrundgesetze das von Lamego von 1143 u. das Manifest der drei Stände von P. von 1841, durch welche das Haus Bragança auf den Thron gehoben wurde. Der König, seit 1749 vom Papste mit dem Prädicate Rex fidelissimus (allergetreueste Majestät) beliehen, mit dem Titel Dom vor den Pamen, der Anrede Senhor (für die Königin Senhora), u. mit der Signatur el Rey statt des Namens, hat die vermittelnde Gewalt u. ist Oberhaupt der vollziehenden; er beruft, vertagt u. entläßt die Cortes, sanctionirt deren Beschlüsse, ernennt u. entläßt den Staatsdienst, ernennt dis Pairs, deren Präsidenten, wählt den Präsidenten der Deputirtenkammer aus den vorgeschlagenen Candidaten, schließt Krieg u. Frieden u. Tractate, ist Oberhaupt der Land- u. Seemacht u. unverantwortlich u. unverletzlich. Die Thronfolge ist im Hause Bragança erblich u. auf beide Geschlechter übergehend, so daß nur bei gleicher Nähe des Grades das männliche dem weiblichen Geschlechte vorgeht. Der Kronprinz, mit dem Titel Herzog von Bragança, u. dessen ältester Sohn, mit dem Titel Prinz von Beira, führen das Prädicat Königliche Hoheit, die übrigen Infanten u. Infantinnen das der Hoheit. An der Spitze des in strenger Etikette sich bewegenden Sofstaates stehen Oberhof-, Oberceremonien- u. Großstallmeister, Capitän der Garden, Oberschenk etc. Die Gesetzgebende Gewalt gehört unter Sanction des Königs den Cortes, deren Mitglieder zwei Kammern bilden. Die Pairskammer (C. dos pares) besteht aus den Infanten u. einer unbestimmten Anzahl Mitglieder zur Zeit 103), welche vom König auf Lebenszeit ernannt werden. Die Mitglieder der zweiten Kammer (C. dos diputados, zur Zeit 179 an der Zahl) werden von Provinzialwählern, diese in Kirchspielsversammlungen gewählt. Der Abel zerfällt in den hohen, Titulados (Herzöge, Marquezes, Grafen, Viscondes u. Barone), Granden des Reichs mit dem Titel Dom, u. in den niedern, Fidalgos, unter denen die Cavalleiros u. Escudeiros der bevorzugte Ritterstand sind. Früher wurden aus ihnen dir höchsten Staatsstellen besetzt, u. sie bildeten eine festgeschlossene Corporation, durch welche man Alles erlangen konnte, jetzt ist dem Abel aller Einfluß entrissen. Der Clerus ist fast ganz unabhängig; an seiner Spitze steht der Cardinalpatriarch von Lissabon (s. unten); die Bürger sind in politischer Hinsicht frei, jetzt nicht von den Fidalgos unterschieden; sie zeichnen sich durch Betriebsamkeit, Sittlichkeit u. Sparsamkeit aus, u. aus ihnen werden viele Staats- u. Kirchenbeamte genommen; der Bauer, gedrückt u. abhängig, wird in der Ständeversammlung nicht vertreten. Vgl. Münch, Geschichte des Repräsentativsystems in P., Lpz. 1827; Notizen über das Wesen der Cortes, Berl. 1829. Staatsverwaltung. Das Staatsministerium, neben welchem ein berathender, aus auf Lebenszeiternannten Mitgliedern gebildeter Staatsrath besteht, vereinigt die sieben Departementsminister des Äußern, des Kriegs, des Innern, der Finanzen, der Justiz u. des Cultus, der öffentlichen Arbeiten, des Handels u. der Industrie, der Marine u. der Colonien. Für die Finanzen besteht eine Schatzkammer mit fünf Generaldirectoren, außerdem ein Rechnungshof u. eine Junta des öffentlichen Credits. Unter[378] Beirath erwählter Junten steht jeder Provinz ein Generalgouverneur, jedem District ein Civilstatthalter, jedem Canton ein von den Gemeinden gewählter Administrator vor. Die innere u. Polizeiverwaltung steht in erster u. zweiter Instanz bei den Justizbehörden. Gerichtsverfassung. Die oberste Instanz in wichtigen Fällen ist der oberste Gerichtshof in Lissabon, außerdem die drei Appellationsgerichte (Relaçoes) ebendaselbst, zu Porto u. für die Azoren. In jeder Provinzialhauptstadt besteht ein Gericht zweiter Instanz (Cerreiçoes), mit einem Oberrichter, Corregedor. Jede Provinz theilt sich in Gerichtsbezirke, Comarcas, deren jeder aus Cidados, Villas u. ländlichen Untergerichten, Concelhos, Hearas, Coutos, Julgados u. Behetoias genannt, besteht, u. wo es auch eine Art Friedensrichter, Juizes ordinarios od. Juizes do povo, gibt. Die Unterrichter heißen Juizes de tora u. in großen Städten theilen sie sich in Criminalrichter, Juiz de crime, u. Civilrichter, Juiz de civel. Die Jury gilt in Civil- u. Criminalsachen. Gesetzgebung. Das Portugiesische Recht fällt in der frühern Zeit mit dem von Spanien zusammen; bis 1791 galt das Römische Recht, das Westgothische Gesetzbuch findet sich bis ins 11. Jahrh. Die Sammlung der Gesetze der Könige begann unter Johann I., von welchem die berühmte Lex mentalis von 1423 ist, u. ist nach Ordnung der Decretalen durch Ruy Fernandez 1447 unter Alfons V. beendet; Ordenançiens do Senhor Rey Alfonso V., Coimbra 1782, 5 Bde., umgearbeitet Lissab. 1514. Eine neue Sammlung unter Sebastian von 1559, gedruckt 1570, ist 1595 unter Philipp II. vervollständigt u. gedruckt 1603, am besten 1747; Colleçao da legislaçao antiqua e moderna do reino de Portugal, Coimbra 1797; vgl. Ribeiro, Indice chronolog. remiss. da legislaçao portugexa posterios a publicaçao do Codigo Filipino, Lissab. 1829, 6 Bde.; Dessen Documentos para a historia da legislaçao portugeza, ebd. 1814; M. Freire, Historia juris civilis lusitanici, Lissab. 1794. Außer den portugiesischen Landesgesetzen gilt auch das Römische u. Canonische Recht; die Abfassung neuer Gesetzbücher wurde 1835 beschlossen. Ein von Jozé Ferreira Borges verfaßtes Handelsgesetzbuch, Codigo commercial portuguez, vom 18. Sept. 1833, enthält Tit. VII das Wechselrecht. Über den Zustand des Criminalrechts u. die Fortschritte der Gesetzgebung vgl. Mittermaier in Kritischer Zeitschrift Il, 328. VIII, 327; Mello, ebd. XIII, 449.
In administrativer Beziehung theilt sich das Land gegenwärtig in 6 Provinzen u. diese wieder in 17 Civilgouvernements (Verwaltungsdistricte), nämlich in: Minho (mit den Districten Vianna, Braga, Oporto), Tras-os-Montes (Bragança, Villa Real), Beira (Aveiro, Coimbra, Viseu, Guarda, Castello-Branco), Estremadura (Leiria, Santarem, Lissabon), Alemtejo (Portalegre, Evora, Beja), Algarve (Faro). Die Districte zerfallen in zusammen 111 Comarcas od. Gerichtsbezirke, diese wieder in Cancethos od. Gemeinden (1379), diese in Kirchspiele (3774), diese endlich in Wirthschaften (879,590). Städte od. Cidades gibt es 22, Flecken 709. In kirchlicher Beziehung ist P., ganz verschieden von der politischen Eintheilung, getheilt in die drei Erzdiöcesen Lissabon, Braga u. Evora, mit 14 Suffragandiöcesen; dem Cardinalpatriarchen in Lissabon sind die fünf Suffraganbischöfe von Castello Branco, Guarda, Lamego, Leiria u. Portalegre in P, selbst u. außerdem zwei auf Madeira u. den Azoren, so wie vier in den Colonien Cap-verde, S.-Thomé, Angola u. Macao untergeben; sein Generalvicar führt den Titel Erzbischof; b) der Erzbischof von Braga, welcher den Titel Primas des Reichs führt, hat unter sich sechs Sussraganbischöfe in Porto, Viseu, Coimbra, Braganza mit Miranda, Aveiro u. Pinheli; c) der Erzbischof von Evora hat unter sich drei Suffraganbischöfe in Elvas, Beja u. Algarve. Die Erzbischöfe haben den Rang von Marquis, die Bischöfe den von Grafen; gleichen Rang mit den Bischöfen haben die 13 Principales u. 13 Monsenhores mitrados (Prälaten mit der Bischofsmütze) an der Kathedrale in Lissabon. Dis einst große Zahl der Klöster u. geistlichen Stiftungen betrug 1821 nur noch 360 Mönchs- (mit 5860 Mönchen) u. 126 Nonnenklöster (mit 2725 Nonnen) u. 12 Commendadeiros u. Recolhimementos für Armen- u. Krankenpflege. Durch königliches Decret vom 28. Mai 1834 wurden alle Mönchsklöster aufgehoben u. aus ihren Bücherschätzen 1835 eins Bibliothek von etwa 30,000 Bdn. in dem ehemaligen Kloster S. Francisco zu Lissabon gebildet, die Einkünfte aber zur Tilgung der Nationalschuld bestimmt. Der Papst bezog bisher 544,360 Gulden. Die wissenschaftliche Bildung der Portugiesen wurde zeither durch den Clerus sehr niedergedrückt, Literatur- u. wissenschaftliche Zeitungen waren bis auf die neuesten Zeiten unbekannt. Die verstorbene Königin Donna Maria II. da Gloria hat schon Manches hierin verbessert, wenigstens vorbereitet. Über die Schulen, welche in Elementar-, Lateinische, Griechische u. Rhetorische Schulen u. Lyceen od. Philosophische Schulen zerfallen, hatte das Schulcollegium in Coimbra die Aufsicht (errichtet 1799); die Lehrer an den Elementarschulen heißen Professoren, die an den andern Schulen Legentes; die einzige Universität ist Coimbra; andere Anstalten sind die Ritter-, die Marine-, Marinesoldaten-, die Fortificationsakademie, alle in Lissabon; ferner eine Handelsschule, viele bischöfliche Seminarien, Unterrichtsanstalten für bildende Künste u. Musik, Zeichnen- u. Bauschule. Gelehrte Gesellschaften: die Akademie der Wissenschaften, die Historische, die Geographische Societät (s. u. Akademie IV,) in Lisiabou, eine Ackerbaugesellschaft in Santae rem, Ökonomische Gesellschaft in Ponte de Lima. Naturhistorische Museen u. Botanische Gärten sind in Ajuda u. Coimbra; Bibliotheken in Lissabon, Coimbra u.a. O. Finanzen: Einkünfte 1860/61: 12,766,809,413 Reis; Ausgaben 1860/61113,985,114,943 Reis. Das Deficit beträgt demnach für 1860/61: 1,218,305,530 Reis, von welcher Summe indeß etwa 155 Mill. Reis als Rückfall der Gehalte unbesetzter Stellen in Abzug zu bringen sind. Staatsschuld 1859: 115,144,048,182 Reis.
Armee: Die bewaffnete Macht befindet sich seit vielen Jahren in wenig geordnetem Zustande, obgleich die dafür aufgewendeten Mittel verhältnißmäßig beträchtlich sind. Die Armee besteht aus: a) Infanterie: 18 Regimenter, jedes zu 9 Compagnien, u. 9 Jägerbataillone, jedes zu 8 Compagnien, zusammen etwa 19,000 Mann; b) Cavallerie: 2 Regimenter Lanciers u. 6 Regimenter Carabiniers; zusammen 3500 M.; c) Artillerie: 3 Regimenter, zusammen 2660 M. stark. Außerdem gibt es noch 1 Bataillon Genietruppen, 3 Bataillone [379] Veteranen, 1 Sanitätscompagnie, 1 Telegraphencorps, einen Generalstab etc., u. die Stärke der ganzen Armee beträgt über 28,000 M. Die Truppen in den überseeischen Besitzungen werden für das Jahr 1860 mit 8238 M. in erster Linie u. 9572 M. in zweiter Linie angegeben. Das Heer bildet 3 Divisionen, die nördliche, die des Centrums u. die südliche, das Land aber 7 Militärgouvernements, Minho, Tras-os-Montes, Beira, Baxa, Estremadura, Alemtejo u. Algarbien. Die besten Soldaten stellt Estremadura. Die Marine zählte 18801 Linienschiff mit 80 Kanonen, 1 Fregatte mit 59 Kanonen, 3 Corvetten, 3 Briggs, 13 Schooner, 17 kleine Fahrzeuge u. 12 Dampfer, zusammen 50 Schiffe mit 367 Geschützen u. einer Bemannung von 2698 M. Die besten Matrosen sind die Algarbier. Die Flagge ist weiß mit dem portugiesischen Wappen. P-ist durch sehr viele große Festungen, Forts u. Thürme geschützt u. führt daher den Namen der Citadelle von Europa. Die bedeutendsten Festungen sind: Elvas, Jerumenha, Campo Mayor, Marvao, Peniche, Nonsando, Almeida, Valença u. endlich Lissabon mit seinen Forts, der einzige Kriegshafen. Ritterorden sind: der Johanniterorden, der Thurm- u. Schwertorden, der St. Isabellen-, Christus-, Santjagoorden od. Orden vom Schwert, Militärverdienstorden de Sao Bento (des St. Benedicts) von Aviz (s.d. a.) u. der Militärorden U. L. F. von Empfängniß von Villa Vicosa, Kreuz für die Feldzüge auf der Halbinsel, von König Johann VII. gestiftet 28. Juli 1818; die Offiziere, welche alle 6 Feldzüge mitmachten, tragen auf der linken Brust ein römisches Kreuz mit 6 goldenen Lorbeerzweigen u. in der Mitte die Zahl 6; wer nur einigen Feldzügen beigewohnt, trägt dasselbe Kreuz in Silber mit der Inschrift: Krieg auf der Halbinsel, auf der Rückseite; Band blau u. roth; zugleich mit vorigem wurde das Befehlshaberkreuz gestiftet: ein römisches Kreuz mit so viel Sternen als der Inhaber als Regiments- od. Bataillonscommandant Schlachten mitgemacht hat; am Rande mit dem Namen des Besitzers; Band: blau u. roth. Das Kreuz der Treue (Ordem da poeira), 2 Decorationen, 24. Juli 1823 vom König Johann VI. gestiftet für die Theilnehmer an der Gegenrevolution Amarante's 1823, mit dem Brustbild des Königs u. das eine mit der Inschrift: heroica fidelidade transmontana, am weiß u. grünen Band, das andere mit der Inschrift: fidelidade no rey e patria, am grün, roth u. weißem Band getragen. Kreuz für die Freiwilligen von Montevideo, am 25. Juli 1824 gestiftet, mit Brustbild des Königs u. der Inschrift: Montevideo; außerdem mehre von Dom Miguel gestiftete (z.B. Orden der Treue vom Jahre 1830; Kreuz für Auswanderer von 182628, mit dem Bilde Dom Miguels, Band weiß u. roth), welche nicht mehr getragen werden. Die Orden sind verkäuflich, indem ein Ordensbesitzer sie an einen andern überlassen kann. Das Wappen ist ein silberner Schild mit 5 blauen Schildchen kreuzweise belegt; auf jedem 5 silberne, in Form eines Andreaskreuzes zusammengestellte Pfennige. Der rothe Rand des Schildes enthält das Wappen von Algarbien, 7 goldene Castelle mit blauen Thüren. Auf dem königlichen gekrönten Helme ist ein wachsender, goldener Drache. Das Wappen ist mit den Insignien des Christus- u. des Avizordens geschmückt. Schildhalter sind 2 Drachen mit Fahnen; der rechte (silberne) hat die 5 blauen Schildchen von P., der linke (rothe) die 7 Castelle von Algarbien.
Beschäftigung der Einwohner: Ackerbau; der zwar sehr fruchtbare Boden gewährt doch nur die nothdürftige Befriedigung des jährlichen Bedarfs; am besten sind die Provinzen Tras-os-Montes u. Minho angebaut. Der Gartenbau ist ansehnlich u. sehr ergiebig, bes. an Zwiebeln, Melonen, Arbusen, Kürbissen etc.; Wein wird viel u. von guter Sorte gebaut, die bekanntesten Sorten sind: Porto (vom obern Douro), Lissabon u. Setuval (aus Estremadura); man versendet jährlich auf 244,000 Ohm; viel Südfrüchte, bes. Orangen, Citronen, Limonen, Mandeln, Obst ohne besondere Pflege sehr gut; Feigen werden durch Caprification gut gemacht; es sind zu Zeiten wohl gegen 100 Schiffsladungen Obst versendet worden. Der Ölbau könnte bedeutender sein u. die Bereitung desselben sorgfältiger, doch versendet Coimbra. eine bedeutende Menge. Von Waldbäumen kommt fast nur die Korkeiche, die hier u. da sorgfältig nachgepflanzt wird, in Betrachtung. Der Bergbau liegt, bes. wegen Mangels an Holz, fast gänzlich darnieder; doch die Salzschlämmereien in den vielen Seesalzgruben in der Umgegend von Lissabon u. in Algarve sind sehr ergiebig u. liefern jährlich bedeutende Quantitäten bes. nach Großbritannien u. Irland, weil das portugiesische Seesalz unter allen Arten europäischen Seesalzes am haltbarsten ist. Die Viehzucht wird ebenfalls nicht mit Nachdruck u. Fleiß getrieben, obschon schöne Racen vom Pferde, Maulesel u. Esel fallen, Rindvieh wird wenig gehalten, einige Bedeutung hat die Schafzucht; die Schweine sind kurzbeinig u. liefern berühmte Schinken (bes. die von Lamego); Seidenwürmerzucht wird bes. in Trasos-Montes, Bienenzucht bes. in Alemtejo betrieben. Die Industrie, obgleich durch keinen Zunftzwang gehindert, ist doch gering u. steht, weil die Fortschritte der neuern Zeit von ihr unbenutzt geblieben sind, auf niedriger Stufe; man fertigt Wollen- u. Seidenzeuge, Fayence-, Gold-, Silberarbeiten, Glas, Papier, Leinwand, Hüte, Bänder, Seife; es gibt auch Zuckersiedereien, Baumwollenspinnereien, Färbereien, Gerbereien etc.; aus England werden jährlich für 1 Mill. Pfd. Sterl Manufacturwaaren nach P. versendet; Buchdruckereien sind nur in Lissabon, Porto u. Coimbra. Der Handel im Innern ist durch den geringen Werth der rohen Producte, Mangel an Absatz, Mangel an Straßen, schiffbaren Flüssen, Brücken. Kanälen sehr beengt, die königlichen Regalien thun es auch bei mehren Handelsgegenständen. An Eisenbahnen besitzt P. außer der am rechten Ufer des Tajo führenden Hauptbahn von Lissabon über Santarem nach der spanischen Grenze noch die kleinen Linien von Lissabon nach Cintra, nach Vendas Novas u. nach Setuval; eine Bahn von Lissabon nach Porto ist im Bau begriffen. Handelsplätze stud Braga, Coimbra, Abrantes, Elvas, Portalegre; Häfen: Lissabon, Porto, Setuval, Aveiro, Faro. Der Seehandel befindet sich zum größten Theil in den Händen der Engländer; noch zum Ende des 18. Jahrh. hatte Lissabon 400 große Schiffe von 300-600 Tonnen Lastfähigkeit zwischen Südamerika, den Colonien u. Nordamerika, jetzt ist deren Zahl auf 50 gesunken. Die Handelsmarine hatte 1854: 591 Schiffe mit 82,402 Tonnen Lastfähigkeit. Den Schifffahrtsverkehr betreffend liefen im Jahr 1855 im Ganzen 6367 portugiesische u. 2603 ausländische Schiffe[380] ein, erstere mit 395,954, letztere mit 366,437 Last, u. es liefen aus: 8592 portugiesische u. 2794 ausländische Schiffe (erstere 422,216, letztere 399,827 Last). In Lissabon allein liefen 1858-59 ein 2298 Schiffe u. aus 2245 Schiffe. Man rechnet, daß P. an Wein, Boysalz, Südfrüchten u. Wolle zusammen für 18 Mill. Thlr. ausführt, aber an Getreide, getrockneten Fischen, Fleisch (gesalzenes od. geräuchertes), Holz (zum Bauen), Metallen, Leinwand u. m. a. an 24 Mill. Thlr. einführen läßt. Die Aufsicht über den Handel führt eine königliche Junta des Handels (Real Junta do commercio) in Lissabon; als Handelsgesellschaften besteht die vom obern Douro u. eine Algarbische Fischergesellschaft. Bis 1834 hatten die Engländer durch den Methuenvertrag das Handelsmonopol in P.; seitdem ist jener Vertrag aufgehoben u. Lissabon u. Porto sind Freihäfen. Münzen, Maße u. Gewichte: P. rechnet nach Milreïs (1000 Reis) im gesetzlichen Werthe von 8615,59 = 1 feine Kölnische Mark; 1 Milreïs = 1 Thlr. 18 Sgr. 8,898 Pf. preußisch Courant. Verhältniß der portugiesischen Rechnungsmünzen: 1 Milreïs = 21/12 neue, 24 alte Crusados, 10 Testaos (Testones), 25 Reales, 50 Vintems, 1000 Reïs, 6000 Ceitis; 1 Conto de Reïs bezeichnet 1 Million, Conto de contos 1 Billion Reis. Wirkliche Landesmünzen a) in Gold: nach dem Münzgesetz von 1722: Dobras od. portugiesische Pistolen, gesetzmäßig 578 Granos an Gewicht u. 22 Karat sein zu 12,809 Reïs, erhöht auf 15,000 Reïs (8,8943 = 1 Vereinsmark sein) = 21 Thlr. 23 Sgr. 99/10 Friedrichsd'or à 5 Thlr,; João (Johannes, 1/2 Dobra) nach Verhältniß; neue Ausprägung nach dem Münzgesetz vom 24. April 1885: Corõas d'ouro od. Goldkronen zu 5000 Reïs (26,6805 = 1 Vereinsmart sein) = 7 Thlr. 7 Sgr. 111/2 Pf.; Meios-Corõas d'ouro od. halbe. Goldkronen zu 2500 Reïs nach Verhältniß. b) In Silber nach dem Münzgesetz vom 24. April 1835: Corõa od. Krone, Silberkrone zu 1000 Reïs (8,6156 = 1 Vereinsm. fein S.) = 1 Thlr. 18 Sgr. 8,89 Pf.; Meia Corõa, halbe Krone zu 500 Reïs nach Verhältniß; Stücke zu 200 R. 9 Sgr. 9 Pf. u. zu 100 R. = 4 Sgr. 101/2 Pf. c) In Kupfer hat man früher nur 11,3,5 u. 10 Reïs, seit Johann VI. aber 5,10 u. 40 R. u. zwar auch in Bronze, bes. die 40 Reisstücke; nach dem neuen Münzgesetz sollen aber keine Kupfer- od. Bronzemünzen mehr geprägt werden. Als Papiergeld cursiren noch in P., nächst den Banknoten, Noten od. Zettel der Regierung zu 1200,2400,5000,6460,10,000,12,800 u. 20,000 R. 1841 mit einem Verlust gegen Metallgeld von 3234%, so daß 1 Milreïs Papiergeld 1 Thlr. 21 Sgr. gleich kam. Maße. Das Gesetz vom 24. April 1835 führte zwar ein neues System ein, welches aber im Wesentlichen keine Veränderungen brachte. Längenmaße: Einheit ist der Palmo de Craveiro, die Spanne Maß, = 0,22 Meter od. 97,525 Pariser Linien, getheilt in 8 Pollegadas (Daumen, Zoll) à 12 Linhas (Linien) à 12 Pontos (Punkte); die Pé od. Fuß ist 11/2 Palmos, getheilt in 12 Pollegadas à 12 Linhas à 12 Pontos, 1 Pé = 0,33 Meter od. 146,2317 Pariser Linien, 100 Pés = 105,145 preußische Fuß; die Vara, Elle, Leinwandelle, das im Großhandel gewöhnliche Maß, hat 5 Palmos de Craveiro, = 11/16 Meter od. 487,6256 Pariser Linien, 100 Varas = 164,938 preuß. Ellen, sie ist getheilt in halbe (Meias Varas), Viertel (Quartas) u. Achtel (Oitavas), auch in Drittel (Oitavas), (Terças) u. Sechstel (Sexas); der Covado od. Cubit; die Braça od. Klafter hat 2 Varas; der Passo geometrico hat 11/2 Varas od. 1,65 Meter; der Estadio (Stadium) hat 11711/30 Braças = 258,20667 Meter; die Milha, kleine Meile, hat 8 Estadios od. 93891/3 Palmos = 2065,6533 Meter; die Legoa, große Meile, hat 3 Milhas, 24 Estadios od. 28,168 Palmos = 6196,96 Meter, 18 Legoas od. 54 Milhas auf den Grad des Äquators, also 1 Legoa = 5/6, Milha = 5/18 geographische Meile; Flächenmaß: die Grundlage ist die Quadratvara = 1,21 Quadratmeter, auch in einigen Gegenden die Quadratbraça = 4,84 Quadratmeter; die Geira od. der Morgen hat 4839 Quadratvaras = 58,564 franz. Aren, 100 Geiras = 229,373 preuß. Morgen; Getreidemaß: der Moio hat 15 Fangas à 4 Alqueires à 2 Meios Alqueires (1/2) à 2 Quartas (1/4) à 2 Oitavas (1/8) à 2 Meias Oitavas (1/16) od. Salamins; die Einheit ist der Alqueire = 13,841 Liter, die Fanga = 55,363 Liter, 100 Fangas = 100,731 preuß. Scheffel; 100 Alqueires von Lissabon = 794 Alqueires von Porto. Flüssigkeitsmaß: die Almuda od. Amalde hat 2 Potes à 6 Canadas à 2 Meias Canadas (1/2 Can.) à 2 Quartilhos à 2 Meios-Q. (Quartilhos), 1 Almuda = 16,14 Liter, 100 Almudas = 24,367 preuß. Eimer; Wein. maß: die Tonelada hat 2 Pipas zu 26 Almudas u. der Barril 18 Almudas, 1 Pipa = 6,335 preuß. Eimer; Ölmaß: die Pipa (de marca) hat 30 Almudas u. wiegt 3334 portugiesische Pfund. Gewichte: der Quintal (Centner) hat 4 Arrobas 532 Arratels; der Arratel od. die Libra (Pfund) hat 2 Meios Arratels (halbe Pfund) zu 2 Quartas (Viertel) à 4 Onças (Unzen) à 8 Oitavas (Achtel) à 3 Scropulos (Scrupel) à 24 Grãos (Grän), also 1 Arratel = 9216 Grãos od. 459 franz. Gramm = 9549,9 holländische As; der Quintal = 58,752 Kilogramm, 100 Arratel = 98,138 preußische Pfund. Gold- u. Silbergewicht ist der Marco (die Mark), der Meio-Arratel od. das halbe Handelspfund, getheilt in 8 Onças à 8 Oitavas à 3 Scropulos à 24 Grãos, hat also 4608 Grãos, 100 Marcos = 98,156 Köln. Mark. Probirgewicht ist derselbe Marco, beim Gold getheilt in 23 Quilates (Karat) à 4 Grãos (Grän), od. in 96 Grãos à 8 Oitavas; beim Silber in 12 Dinheiros (Pfennig) à 24 Grãos (Grän), also in 288 Grãos. Juwelengewicht ist der Quilat (Karat) von 4 Grãos, 1393/8 Juwelenquilat = 1 Onça Goldgewicht, also ungefähr dem holländ. Juwelenkarat gleich. Medicinal- u. Apothekergewicht: der Arratel hat 11/2 Marco Gold-, od. 3/4 Pfund Handelsgewicht u. hat 12 Onças, 96 Oitavas, 288 Scropulos, 6912 Graos.
Eintheilung früher in die Königreiche Algarve u. P., mit den Provinzen Estremadura, Alemtejo, Beira, Tras-os-Montes, Douro, Minho; jetzt in sechs Provinzen, s. oben unter Staatsverwaltung. Hauptstadt Lissabon. Die überseeischen Besitzungen, zusammen 15,913,36 (nach Engelhardt 18,640,87 QM.) mit 2,754,380 Ew., sind: a) die Azoren, Madeira u. Porto Santo, welche gegenwärtig den europäischen Besitzungen gleichgestellt u. seit 1835 in die politische Verwaltung derselben mit hineingezogen sind; b) Besitzungen in Afrika: Cap Verdische Inseln, in Senegambien 1687,50 QM. (das sogen. Gouvernement Guinea),[381] die Inseln St. Thomas u. Principe, Angola mit Ambriz, Benguela, Mossamedes, Mozambique u. Zubehör; c) Besitzungen in Asien, nämlich in Indien: Goa, Salcete, Bardez etc., Damao, Diu, im Indischen Archipel ein Theil von Timor, Solor etc. u. in China Macao. Die afrikanischen u. asiatischen Besitzungen sind erst seit der Verfassung von 1838 zur vollständigen Theilnahme an den politischen Rechten gelangt u. im Senate durch fünf, in der Deputirtenkammer durch dreizehn Mitglieder vertreten, haben aber trotz ihrer Ausdehnung u. ihrer günstigen Lage wenig Bedeutung. Reisebeschreibungen über P. von Murphy, Link, Thatelet, Costigan, Southey u. A.; Ancillon, Geografia d'España y P., Valencia 1815; Diccionario geografico de P., Lissab. 1817, 2 Bde.; Balbi, Essai statistique sur le royaume de P. et d'Algarve, Paris 1822, 2 Bde.; u. Variétés politico statistiques sur le monarchie portugalaise, ebd. 1822; Sketches of Portug. life, costume and character, Lond. 1825; Kinsey, P. illustrated in a series of letters, ebd. 1826; Heeringen, Meine Reise nach P. im Frühjahr 1836, Lpz. 1838, 2 Bde.; Portugiesische Land- u. Sittenbilder, übers. von Lindau, Lpz. u. Dresd. 1846, 2 Bde.; Willkomm, Zwei Jahre in Spanien u. P., Dresd. u. Lpz. 1847, 3 Bde.; Ders., Reiseerinnerungen, Lpz. 1850, 2 Bde.; u. Strand- u. Steppengebiete der Iberischen Halbinsel u. deren Vegetation, Lpz. 1852; Vogel, Le P. et ses colonies, Par. 1860.
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