Juratus
[192] Juratus (lat.), 1) geschworen; 2) beeidet; 3) in Eid u. Pflicht genommen. Daher Juraten (Geschworne), in Ungarn diejenigen, welche nach vollendetem Rechtsstudium u. abgelegter Prüfung, bis zur Erlangung eines Staatsdienstes, selbständig die advocatorische Praxis betreiben.