Justiren

[197] Justiren (v. lat.), 1) einer Sache die nöthige Genauigkeit geben. So justirt der Mechanikus mathematische u. physikalische Instrumente u. Probirwagen, der Uhrmacher die Fabrikuhren, welche dann Justirte Uhren heißen, der Schriftgießer die Matrizen, s.u. Schriftgießer; über das J. der Münzen, wobei die Justirseile, Justirmaschine u. Justirwage gebraucht werden, s.u. Münzen; 2) (Goldschm.), die mit dem Bohrer gemachten u. mit Nadelfeilen ausgearbeiteten Löcher, in welche Edelsteine gesetzt werden sollen, mit dem Grabstichel (Justirzeiger) vollends nach der Form des Steins ausstechen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 197.
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