[244]Kalkbrei, 1) gebrannter Kalk mit Wasser zu einem Brei angerührt; 2) gebrannter Kalk mit Mehl, Fett, Seife od. ähnlichen Materien u. Wasser angemacht; äußerlich als Ätzmittel benutzt, gegen Muttermäler, Warzen u. dergl.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 244.