[267] Kammerwagen, 1) ein einer fürstlichen Kammer gehöriger, meist zu Dienstreisen bestimmter Wagen; 2) langer, oben gewölbter Wagen, worauf die Hofbedienten der Herrschaft nachgefahren werden; 3) Wagen mit dem Hausgeräth, welches die Brant in die neue Wirthschaft bringt.